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   BVerwG, 17.04.1985 - 3 B 26.85   

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https://dejure.org/1985,120
BVerwG, 17.04.1985 - 3 B 26.85 (https://dejure.org/1985,120)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.1985 - 3 B 26.85 (https://dejure.org/1985,120)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 1985 - 3 B 26.85 (https://dejure.org/1985,120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützten Urteil - Studentenwerk als Wohltätigkeitseinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 96.76

    Ersatz eines Verfolgungsschadens

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1985 - 3 B 26.85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - in Buchholz 310 § 132 Nr. 158; Beschluß vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - in Buchholz 310 § 132 Nr. 176; Beschluß vom 13. August 1981 - BVerwG 3 B 31.81 -) kann in Fällen, in denen ein Urteil auf mehrere die Entscheidung selbständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision gegen dieses Urteil nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser tragenden Gründe ein Zulassungsgrund vorliegt.
  • BVerwG, 13.08.1981 - 3 B 31.81

    Umfang einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aufgrund der

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1985 - 3 B 26.85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - in Buchholz 310 § 132 Nr. 158; Beschluß vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - in Buchholz 310 § 132 Nr. 176; Beschluß vom 13. August 1981 - BVerwG 3 B 31.81 -) kann in Fällen, in denen ein Urteil auf mehrere die Entscheidung selbständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision gegen dieses Urteil nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser tragenden Gründe ein Zulassungsgrund vorliegt.
  • BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 43.16

    Aktenwidrigkeit; Alternativenprüfung; Divergenz; Feststellung der

    Ist das Urteil damit auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund gegeben ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 17. April 1985 - 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 53 S. 93 f. und vom 11. April 2003 - 7 B 141.02 - NJW 2003, 2255 ).
  • BVerwG, 31.05.1988 - 4 B 88.88

    Zulässigkeit einer Wohnhauserweiterung im Außenbereich; Begriff der "Familie"

    Da das angefochtene Urteil bereits mit dieser Begründung durchsteht, braucht auf die weiteren Beschwerdegründe nicht eingegangen zu werden; denn bei einem Urteil, das, wie hier, auf mehrere die Entscheidung selbständig tragende Begründungen gestützt ist, kann die Revision nicht zugelassen werden, wenn nicht hinsichtlich jedes dieser tragenden Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht worden ist (BVerwG, st. Rspr., z.B. Beschluß vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 Nr. 53).
  • BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02

    Nichtzulassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Doppelbegründung Urteil;

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Revision bei einem in je selbständiger Weise doppelt begründeten Urteil nur zugelassen werden kann, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund gegeben ist (Beschluss vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 Nr. 197; Beschluss vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 Nr. 209; Beschluss vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 Nr. 53; stRspr), ist in Fällen der vorliegenden, durch fehlende Gleichwertigkeit der Begründungen gekennzeichneten Art nicht anwendbar.
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